§ 16 ODV 2007 Selbstregulierung

ODV 2007 - Ökodesign-Verordnung 2007

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Freiwillige Vereinbarungen und andere im Rahmen dieser Verordnung als Alternativen zu Durchführungsmaßnahmen vorgestellte Selbstregulierungsinitiativen sind zumindest nach Anlage VIII zu bewerten. Freiwillige Vereinbarungen und andere im Rahmen dieser Verordnung als Alternativen zu Durchführungsmaßnahmen vorgestellte Selbstregulierungsinitiativen sind zumindest nach Anlage römisch acht zu bewerten.

In Kraft seit 10.08.2007 bis 31.12.9999
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