§ 110 NVG 2020 Vollziehung in unmittelbarer Bundesverwaltung

NVG 2020 - Notarversorgungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.09.2026

Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz besorgt die Aufgaben nach § 412 ASVG in Verbindung mit § 75 dieses Bundesgesetzes in unmittelbarer Bundesverwaltung. Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz besorgt die Aufgaben nach Paragraph 412, ASVG in Verbindung mit Paragraph 75, dieses Bundesgesetzes in unmittelbarer Bundesverwaltung.

In Kraft seit 01.01.2020 bis 31.12.9999
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