§ 9 NÜV 2022 Nummernübertragung nach Vertragsende und Verzicht

NÜV 2022 - Nummernübertragungsverordnung 2022

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026

Die Nummernübertragung ist auch dann durchzuführen, wenn sie innerhalb eines Monats nach Vertragsende beim aufnehmenden Mobil-Sprachkommunikationsdiensteanbieter beantragt wurde, es sei denn, der Endnutzer hat ausdrücklich auf dieses Recht verzichtet. Ein darüber hinausgehender vertraglicher Verzicht auf die Nummernübertragung ist unwirksam.

In Kraft seit 12.05.2022 bis 31.12.9999
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