Die Nummernübertragung ist auch dann durchzuführen, wenn sie innerhalb eines Monats nach Vertragsende beim aufnehmenden Mobil-Sprachkommunikationsdiensteanbieter beantragt wurde, es sei denn, der Endnutzer hat ausdrücklich auf dieses Recht verzichtet. Ein darüber hinausgehender vertraglicher Verzicht auf die Nummernübertragung ist unwirksam.
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