Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.09.2026
Die Funktionsfähigkeit des Routings zu übertragenen Nummern muss auch bei Ausfall des Ankernetzes gewährleistet sein, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.
In Kraft seit 12.05.2022 bis 31.12.9999
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