§ 11 NÜV 2022 Inkrafttreten

NÜV 2022 - Nummernübertragungsverordnung 2022

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft. § 2 Abs. 2 Satz 2 und § 4 Abs. 1 Z 3 treten am 1. Juli 2022 in Kraft.Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft. Paragraph 2, Absatz 2, Satz 2 und Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 3, treten am 1. Juli 2022 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,§ 2, § 2a, § 4 Abs. 1 und § 6 Abs. 2 bis 4 in der Fassung BGBl. II Nr. 164/2025 treten am 03.11.2025 in Kraft.Paragraph 2,, Paragraph 2 a,, Paragraph 4, Absatz eins und Paragraph 6, Absatz 2, bis 4 in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 164 aus 2025, treten am 03.11.2025 in Kraft.
In Kraft seit 19.07.2025 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 11 NÜV 2022


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 11 NÜV 2022 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 11 NÜV 2022


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 11 NÜV 2022


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 11 NÜV 2022 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 10 NÜV 2022
Nummernübertragungsverordnung 2022 (NÜV 2022) Fundstelle