§ 11 NÜV 2022 Inkrafttreten

Nummernübertragungsverordnung 2022

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.07.2025 bis 31.12.9999
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft. § 2 Abs. 2 Satz 2 und § 4 Abs. 1 Z 3 treten am 1. Juli 2022 in Kraft. Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft. Paragraph 2, Absatz 2, Satz 2 und Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 3, treten am 1. Juli 2022 in Kraft.

  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft. § 2 Abs. 2 Satz 2 und § 4 Abs. 1 Z 3 treten am 1. Juli 2022 in Kraft.Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft. Paragraph 2, Absatz 2, Satz 2 und Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 3, treten am 1. Juli 2022 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,§ 2, § 2a, § 4 Abs. 1 und § 6 Abs. 2 bis 4 in der Fassung BGBl. II Nr. 164/2025 treten am 03.11.2025 in Kraft.Paragraph 2,, Paragraph 2 a,, Paragraph 4, Absatz eins und Paragraph 6, Absatz 2, bis 4 in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 164 aus 2025, treten am 03.11.2025 in Kraft.

Stand vor dem 18.07.2025

In Kraft vom 12.05.2022 bis 18.07.2025
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft. § 2 Abs. 2 Satz 2 und § 4 Abs. 1 Z 3 treten am 1. Juli 2022 in Kraft. Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft. Paragraph 2, Absatz 2, Satz 2 und Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 3, treten am 1. Juli 2022 in Kraft.

  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft. § 2 Abs. 2 Satz 2 und § 4 Abs. 1 Z 3 treten am 1. Juli 2022 in Kraft.Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft. Paragraph 2, Absatz 2, Satz 2 und Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 3, treten am 1. Juli 2022 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,§ 2, § 2a, § 4 Abs. 1 und § 6 Abs. 2 bis 4 in der Fassung BGBl. II Nr. 164/2025 treten am 03.11.2025 in Kraft.Paragraph 2,, Paragraph 2 a,, Paragraph 4, Absatz eins und Paragraph 6, Absatz 2, bis 4 in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 164 aus 2025, treten am 03.11.2025 in Kraft.

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