Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026
Eine Nummernübertragung ist einem Endnutzer auf seinen Antrag für alle Nummern, die ihm von einem Mobil-Sprachkommunikationsdiensteanbieter zur Nutzung zugewiesen worden sind, einzuräumen, sofern mit diesen Nummern ein Sprachkommunikationsdienst genutzt wird oder hätte genutzt werden können.
In Kraft seit 03.11.2025 bis 31.12.9999
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