Bei Aufhebung der Sperre in der Genehmigungsdatenbank gemäß § 30a KFG 1967 sind folgende Angaben über die erfolgte Selbstberechnung beizufügen: Bei Aufhebung der Sperre in der Genehmigungsdatenbank gemäß Paragraph 30 a, KFG 1967 sind folgende Angaben über die erfolgte Selbstberechnung beizufügen:
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