§ 6 NotifG 1999 Hinweispflicht

NotifG 1999 - Notifikationsgesetz 1999

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026

In den Text einer technischen Vorschrift im Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes ist ein Hinweis auf die Einhaltung des Notifikationsverfahrens der Richtlinie 98/34/EG aufzunehmen.

In Kraft seit 20.08.1999 bis 31.12.9999
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