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§ 19 NÖ LAKW (NÖ Landarbeiterkammer-Wahlordnung), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
§ 19 NÖ LAKW (weggefallen)
NÖ LAKW - NÖ Landarbeiterkammer-Wahlordnung
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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 11.11.2025
§ 19 NÖ
LAKW seit 10.11.2025 weggefallen.
In Kraft seit 11.11.2025 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis NÖ LAKW
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Paragrafennavigation
§ 9 NÖ LAKW (weggefallen)
§ 10 NÖ LAKW Einbringung der Anträge auf Berufung der Beisitzer und Ersatzmitglieder
§ 11 NÖ LAKW (weggefallen)
§ 12 NÖ LAKW (weggefallen)
§ 13 NÖ LAKW Beschlußfähigkeit, gültige Beschlüsse der Wahlbehörden
§ 14 NÖ LAKW Selbständige Durchführung von Amtshandlungen durch den Wahlleiter
§ 15 NÖ LAKW Änderung in der Zusammensetzung der Wahlbehörden
§ 16 NÖ LAKW (entfällt)
§ 17 NÖ LAKW Wählerverzeichnis
§ 18 NÖ LAKW Auflegung des Wählerverzeichnisses
§ 19 NÖ LAKW (weggefallen)
§ 20 NÖ LAKW Verständigung vom Berichtigungsantrag
§ 21 NÖ LAKW Entscheidung über Berichtigungsanträge
§ 22 NÖ LAKW Richtigstellung des Wählerverzeichnisses
§ 23 NÖ LAKW Beschwerden
§ 24 NÖ LAKW Abschluß des Wählerverzeichnisses
§ 25 NÖ LAKW Bericht der Wahlbehörden über die Zahl der Wahlberechtigten
§ 26 NÖ LAKW Teilnahme an der Wahl, Ort der Ausübung des Wahlrechtes
§ 27 NÖ LAKW (entfällt)
§ 28 NÖ LAKW Wahlwerbung
§ 29 NÖ LAKW Unterscheidende Parteibezeichnung in den Wahlvorschlägen
Haftungsausschluss
Vernetzungsmöglichkeiten
§ 18 NÖ LAKW
§ 20 NÖ LAKW
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