Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.04.2024
Der Fonds ist berechtigt, zur Wahrnehmung seiner Aufgaben nach diesem Gesetz folgende personenbezogene und andere Daten des Förderungswerbers und seiner Angehörigen automatisiert zu verarbeiten:
1.
Generalien
2.
Einkommen und Bankverbindungen
3.
Angaben zum Betrieb
4.
Inhalte von Förderungen
In Kraft seit 25.05.2018 bis 31.12.9999
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