(1) Die Förderung durch den Fonds kann erfolgen durch
– | Darlehen | |||||||||
– | Beiträge | |||||||||
– | Dienstleistungen (Beratungen) |
(2) Förderungsempfänger können sein
– | Eigentümer und Nutzungsberechtigte eines bäuerlichen Betriebes in Niederösterreich oder | |||||||||
– | bäuerliche Gemeinschaften in Niederösterreich, wie insbesondere Maschinengemeinschaften, Hackgutgemeinschaften, Güterweggemeinschaften, Beteiligungsgemeinschaften an Biomasse – Fernheizwerken |
(3) Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
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