Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Handelsteilnehmer, die in einem Kalenderjahr weniger als eine Tonne Treibhausgasemissionen in Verkehr bringen, sind für dieses Kalenderjahr von den Verpflichtungen dieses Bundesgesetzes ausgenommen.
In Kraft seit 01.04.2022 bis 31.12.9999
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