§ 7 NEHG-EU-ETS BV Registrierung des Inhabers einer EU-ETS-Anlage im NEIS

NEHG-EU-ETS BV - NEHG-EU-ETS Befreiungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.09.2026

Voraussetzung für die Stellung eines Antrags auf Befreiung einer EU-ETS-Anlage gemäß § 20 NEHG 2022 ist die Registrierung nach § 5 NEHG-DV im NEIS. Voraussetzung für die Stellung eines Antrags auf Befreiung einer EU-ETS-Anlage gemäß Paragraph 20, NEHG 2022 ist die Registrierung nach Paragraph 5, NEHG-DV im NEIS.

In Kraft seit 31.12.2025 bis 31.12.9999
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