Voraussetzung für die Stellung eines Antrags auf Befreiung einer EU-ETS-Anlage gemäß § 20 NEHG 2022 ist die Registrierung nach § 5 NEHG-DV im NEIS. Voraussetzung für die Stellung eines Antrags auf Befreiung einer EU-ETS-Anlage gemäß Paragraph 20, NEHG 2022 ist die Registrierung nach Paragraph 5, NEHG-DV im NEIS.
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