Anl. 4 MSV 2010

MSV 2010 - Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

1.       Folgende Arten von Einblatt- und Mehrblatt-Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften oder zum Bearbeiten von Fleisch und von Stoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften:

 

1.1.

Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Sägeblatt, mit feststehendem Arbeitstisch oder Werkstückhalter, mit Vorschub des Sägeguts von Hand oder durch einen abnehmbaren Vorschubapparat;

 

1.2.

Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Sägeblatt, mit manuell betätigtem Pendelbock oder -schlitten;

 

1.3.

Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Sägeblatt, mit eingebauter mechanischer Vorschubeinrichtung für das Sägegut und Handbeschickung und/oder Handentnahme;

 

1.4.

Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Sägeblatt, mit eingebauter mechanischer Vorschubeinrichtung für das Sägeblatt und Handbeschickung und/oder Handentnahme.

2.

Abrichthobelmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung.

3.

Hobelmaschinen für einseitige Bearbeitung von Holz, mit eingebauter maschineller Vorschubeinrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme.

4.

Folgende Arten von Bandsägen mit Handbeschickung und/oder Handentnahme zur Bearbeitung von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften oder von Fleisch und von Stoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften:

 

4.1.

Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Sägeblatt und feststehendem oder hin- und her beweglichem Arbeitstisch oder Werkstückhalter;

 

4.2.

Sägemaschinen, deren Sägeblatt auf einem hin- und her beweglichen Schlitten montiert ist.

5.

Kombinationen der in den Nummern 1 bis 4 und in Nummer 7 genannten Maschinen für die Bearbeitung von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften.

6.

Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung.

7.

Senkrechte Tischfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften.

8.

Handkettensägen für die Holzbearbeitung.

9.

Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren beim Arbeitsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können.

10.

Kunststoffspritzgieß- und -formpressmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme.

11.

Gummispritzgieß- und -formpressmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme.

12.

Folgende Maschinenarten für den Einsatz unter Tage:

 

12.1.

Lokomotiven und Bremswagen;

 

12.2.

hydraulischer Schreitausbau.

13.

Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Pressvorrichtung.

14.

Abnehmbare Gelenkwellen einschließlich ihrer Schutzeinrichtungen.

15.

Schutzeinrichtungen für abnehmbare Gelenkwellen.

16.

Hebebühnen für Fahrzeuge.

17.

Maschinen zum Heben von Personen oder von Personen und Gütern, bei denen die Gefährdung eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 m besteht.

18.

Tragbare Befestigungsgeräte mit Treibladung und andere Schussgeräte mit Treibladung.

19.

Schutzeinrichtungen zur Personendetektion.

20.

Kraftbetriebene, bewegliche trennende Schutzeinrichtungen mit Verriegelung für die in den Nummern 9, 10 und 11 genannten Maschinen.

21.

Logikeinheiten für Sicherheitsfunktionen.

22.

Überrollschutzaufbau (ROPS).

23.

Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS).

In Kraft seit 29.12.2009 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 4 MSV 2010


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 4 MSV 2010 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anl. 4 MSV 2010


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 4 MSV 2010


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 4 MSV 2010 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Anl. 3 MSV 2010
Anl. 5 MSV 2010