Anl. 8 MSV 2010 Bewertung der Konformität mit interner Fertigungskontrolle bei der Herstellung von Maschinen

MSV 2010 - Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

1. In diesem Anhang wird das Verfahren beschrieben, nach dem der Hersteller oder sein Bevollmächtigter, der die in den Nummern 2 und 3 genannten Aufgaben ausführt, sicherstellt und erklärt, dass die betreffende Maschine die relevanten Anforderungen dieser Verordnung (bzw. der Maschinen-Richtlinie) erfüllt.

2. Für jedes repräsentative Baumuster der betreffenden Baureihe erstellt der Hersteller oder sein Bevollmächtigter die in Anhang VII Teil A (Anhang VII Teil A der Maschinen-Richtlinie) genannten technischen Unterlagen.2. Für jedes repräsentative Baumuster der betreffenden Baureihe erstellt der Hersteller oder sein Bevollmächtigter die in Anhang römisch sieben Teil A (Anhang römisch sieben Teil A der Maschinen-Richtlinie) genannten technischen Unterlagen.

3. Der Hersteller muss alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, damit durch den Herstellungsprozess gewährleistet ist, dass die hergestellten Maschinen mit den in Anhang VII Teil A (Anhang VII Teil A der Maschinen- Richtlinie) genannten technischen Unterlagen übereinstimmen und die Anforderungen dieser Verordnung (bzw. der Maschinen-Richtlinie) erfüllen.3. Der Hersteller muss alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, damit durch den Herstellungsprozess gewährleistet ist, dass die hergestellten Maschinen mit den in Anhang römisch sieben Teil A (Anhang römisch sieben Teil A der Maschinen- Richtlinie) genannten technischen Unterlagen übereinstimmen und die Anforderungen dieser Verordnung (bzw. der Maschinen-Richtlinie) erfüllen.

In Kraft seit 29.12.2009 bis 31.12.9999
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