Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
1.Ziffer einsSchutzeinrichtungen für abnehmbare Gelenkwellen.
2.Ziffer 2Schutzeinrichtungen zur Personendetektion.
3.Ziffer 3Kraftbetriebene bewegliche trennende Schutzeinrichtungen mit Verriegelung für die in Anhang IV Nummern 9, 10 und 11 genannten Maschinen.Kraftbetriebene bewegliche trennende Schutzeinrichtungen mit Verriegelung für die in Anhang römisch vier Nummern 9, 10 und 11 genannten Maschinen.
4.Ziffer 4Logikeinheiten zur Gewährleistung der Sicherheitsfunktionen.
5.Ziffer 5Ventile mit zusätzlicher Ausfallerkennung für die Steuerung gefährlicher Maschinenbewegungen.
6.Ziffer 6Systeme zur Beseitigung von Emissionen von Maschinen.
7.Ziffer 7Trennende und nichttrennende Schutzeinrichtungen zum Schutz von Personen vor beweglichen Teilen, die direkt am Arbeitsprozess beteiligt sind.
8.Ziffer 8Einrichtungen zur Überlastsicherung und Bewegungsbegrenzung bei Hebezeugen.
9.Ziffer 9Personen-Rückhalteeinrichtungen für Sitze.
10.Ziffer 10NOT-HALT-Befehlsgeräte.
11.Ziffer 11Ableitungssysteme, die eine potenziell gefährliche elektrostatische Aufladung verhindern.
12.Ziffer 12Energiebegrenzer und Entlastungseinrichtungen gemäß Anhang I Nummern 1.5.7, 3.4.7 und 4.1.2.6 dieser Verordnung (Anhang I Nummern 1.5.7, 3.4.7 und 4.1.2.6 der Maschinen-Richtlinie).Energiebegrenzer und Entlastungseinrichtungen gemäß Anhang römisch eins Nummern 1.5.7, 3.4.7 und 4.1.2.6 dieser Verordnung (Anhang römisch eins Nummern 1.5.7, 3.4.7 und 4.1.2.6 der Maschinen-Richtlinie).
13.Ziffer 13Systeme und Einrichtungen zur Verminderung von Lärm- und Vibrationsemissionen.
14.Ziffer 14Überrollschutzaufbau (ROPS).
15.Ziffer 15Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS).
16.Ziffer 16Zweihandschaltungen.
17.Ziffer 17Die in der folgenden Auflistung enthaltenen Bauteile von Maschinen für die Auf- und/oder Abwärtsbeförderung von Personen zwischen unterschiedlichen Ebenen:
a)Litera aVerriegelungseinrichtungen für Fahrschachttüren;
b)Litera bFangvorrichtungen, die einen Absturz oder unkontrollierte Aufwärtsbewegungen des Lastträgers verhindern;
c)Litera cGeschwindigkeitsbegrenzer;
d)Litera denergiespeichernde Puffer
–Strichaufzählungmit nichtlinearer Kennlinie oder
–Strichaufzählungmit Rücklaufdämpfung;
e)Litera eenergieverzehrende Puffer;
f)Litera fSicherheitseinrichtungen an Zylindern der Hydraulikhauptkreise, wenn sie als Fangvorrichtungen verwendet werden;
g)Litera gelektrische Sicherheitseinrichtungen in Form von Sicherheitsschaltungen mit elektronischen Bauelementen.
In Kraft seit 29.12.2009 bis 31.12.9999
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