1. | die verpflichtend zu absolvierenden Grundlagenmodule das für eine Tätigkeit im Justizdienst absolut unabdingbare Grundwissen, insbesondere über die Organisation und Funktionsweise der Justiz, das sich durch die besondere Stellung der Justiz im Staatsgefüge gebietende Verhalten im Dienst und die justizspezifischen IT-Anwendungen, |
2. | die verpflichtend zu absolvierenden Pflichtmodule die für die tägliche Arbeit erforderlichen rechtlichen Kenntnisse und deren praktische Anwendung sowie |
(Anm.: 3.)Anmerkung, 3,, ) | die fakultativen Wahlmodule darüber hinausgehende Kenntnisse, die einer erweiterten bzw. vertiefenden Ausbildung dienen sollen, |
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