§ 15 MilBFG 2004 Übergangsbestimmungen

MilBFG 2004 - Militärberufsförderungsgesetz 2004

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026

Auf Berufsförderungen, die vor dem 1. Jänner 2004 genehmigt oder begonnen wurden, ist das MilBFG in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.

In Kraft seit 01.01.2004 bis 31.12.9999
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