§ 10 MiCAR-CASP-MV Inkrafttreten

MiCAR-CASP-MV - MiCAR Crypto-Asset Service Provider Meldeverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.09.2026

Diese Verordnung tritt mit 15. Juni 2026 in Kraft und ist erstmals auf Meldungen anzuwenden, deren Meldestichtag nach dem 15. Juni 2026 liegt.

In Kraft seit 15.06.2026 bis 31.12.9999
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