§ 9 MH@EU-RVV Rollenverteilung für die EU-Patientenkurzakte

MH@EU-RVV - MyHealth@EU-Rollenverteilungs-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.09.2026
Die Rolle der für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerin oder des zuständigen Bundesministers

Die für das Gesundheitswesen zuständige Bundesministerin oder der zuständige Bundesminister hat die Einrichtung und den Betrieb der Nationalen Kontaktstelle für digitale Gesundheit gemäß § 24s Abs. 2 iVm § 24j GTelG 2012 zu verantworten. Die für das Gesundheitswesen zuständige Bundesministerin oder der zuständige Bundesminister hat die Einrichtung und den Betrieb der Nationalen Kontaktstelle für digitale Gesundheit gemäß Paragraph 24 s, Absatz 2, in Verbindung mit Paragraph 24 j, GTelG 2012 zu verantworten.

In Kraft seit 25.02.2026 bis 31.12.9999
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