Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.09.2026
Als oberer Kontrollbezirk (UTA) wird der seitlich durch die Bundesgrenzen, nach oben durch die Obere Staatsgrenze, und nach unten durch die Flugfläche 245 begrenzte Luftraum festgelegt und von Flugfläche 245 bis inklusive Flugfläche 660 mit Luftraumklasse C klassifiziert.
In Kraft seit 28.03.2019 bis 31.12.9999
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