Alle Bescheide, die gemäß den Luftverkehrsregeln 2010, BGBl. II Nr. 80/2010, erteilt wurden, behalten im Rahmen ihrer jeweiligen Befristung ihre Gültigkeit. Alle Bescheide, die gemäß den Luftverkehrsregeln 2010, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 80 aus 2010,, erteilt wurden, behalten im Rahmen ihrer jeweiligen Befristung ihre Gültigkeit.
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