§ 41 LVR 2014 Kundmachung von Tiefflugstrecken und Tieffluggebieten

LVR 2014 - Luftverkehrsregeln 2014

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Tiefflugstrecken und Tieffluggebiete können durch den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport in luftfahrtüblicher Weise kundgemacht werden.

In Kraft seit 11.12.2014 bis 31.12.9999
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