§ 37 LVR 2014 Ausnahmen für besonderen Flugbetrieb (Art. 4 SERA)

LVR 2014 - Luftverkehrsregeln 2014

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.09.2026
Ausnahmen betreffend die Staffelung

Bei Ambulanz-, Rettungs-, Such- und Evakuierungsflügen, welche als Sonderflüge nach Sichtflugregeln in Kontrollzonen bis in eine Höhe von 450 ft über Grund durchgeführt werden, kann die Flugverkehrskontrollstelle von einer Staffelung dieser Flüge untereinander, sowie zu Flügen nach Instrumentenflugregeln gemäß SERA.8005 lit. b Z 4. absehen, wenn keine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer anzunehmen ist. Bei Ambulanz-, Rettungs-, Such- und Evakuierungsflügen, welche als Sonderflüge nach Sichtflugregeln in Kontrollzonen bis in eine Höhe von 450 ft über Grund durchgeführt werden, kann die Flugverkehrskontrollstelle von einer Staffelung dieser Flüge untereinander, sowie zu Flügen nach Instrumentenflugregeln gemäß SERA.8005 Litera b, Ziffer 4, absehen, wenn keine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer anzunehmen ist.

In Kraft seit 12.08.2022 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 37 LVR 2014


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 37 LVR 2014 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 37 LVR 2014


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 37 LVR 2014


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 37 LVR 2014 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis LVR 2014 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 36 LVR 2014
§ 38 LVR 2014