Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026
Die in SERA.10001 lit. b vorgesehene „operations normal“ Meldung an die Flugverkehrsdienststelle darf unterlassen werden. Die in SERA.10001 Litera b, vorgesehene „operations normal“ Meldung an die Flugverkehrsdienststelle darf unterlassen werden.
In Kraft seit 21.05.2020 bis 31.12.9999
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