Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026
Nach SERA.3145 werden Luftsperrgebiete und Flugbeschränkungsgebiete mit den im Anhang B ersichtlichen (räumlichen und zeitlichen) Grenzen und den Bedingungen der jeweiligen Flugbeschränkungen festgelegt.
In Kraft seit 11.12.2014 bis 31.12.9999
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