§ 18a LVR 2014 Ausweichregeln für unbemannte Luftfahrzeuge

LVR 2014 - Luftverkehrsregeln 2014

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026

Beim Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge ist auf die weiteren Teilnehmer des Luftverkehrs zu achten. Unbemannte Luftfahrzeuge haben anderen Luftfahrzeugen stets auszuweichen, wobei unbemannte Luftfahrzeuge gegenüber allen anderen Luftfahrzeugen Nachrang haben.

In Kraft seit 12.08.2022 bis 31.12.9999
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