Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026
Flüge nach angenommenen Instrumentenflugbedingungen sind nur zulässig, wenn es sich beim Sicherheitspilot gemäß SERA.3220 um einen Piloten mit entsprechender Lizenz und Berechtigungen für das betreffende Luftfahrzeug handelt.
In Kraft seit 11.12.2014 bis 31.12.9999
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