Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Die Beiträge im Sinne des § 13a des Pensionsgesetzes 1965 fließen dem Bund zu. Die Beiträge im Sinne des Paragraph 13 a, des Pensionsgesetzes 1965 fließen dem Bund zu.
In Kraft seit 01.01.2003 bis 31.12.9999
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