§ 106 LLDG 1985 Beschwerde des Beschuldigten

LLDG 1985 - Land- und forstwirtschaftliches Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Auf Grund einer vom Beschuldigten erhobenen Beschwerde darf das Disziplinarerkenntnis nicht zu seinen Ungunsten abgeändert werden.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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