§ 1 LKWO 1978

LKWO 1978 - Landwirtschaftskammer-Wahlordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

Wahlkreise, Mandatszahlen

 

§ 1

 

(1) Für die Wahl der zu wählenden 28 Mitglieder der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg - im folgenden Landwirtschaftskammer bezeichnet - bildet das Land Salzburg einen Wahlkreis.

(2) Für die Wahl der Mitglieder der Bezirksbauernkammern wird das Land Salzburg in fünf Wahlkreise eingeteilt, welchen folgende Mandatszahlen zugewiesen werden:

 

Nr.   Bezeichnung       Wahlkreis                     Mandatszahl

-----------------------------------------------------------------

1     Salzburg          Politische Bezirke Stadt

                        Salzburg und Salzburg-Umgebung      15

 

2     Hallein           Politischer Bezirk Hallein          10

 

3     St. Johann/Pg.    Politischer Bezirk St. Johann

                        im Pongau                           12

 

4     Zell am See       Politischer Bezirk Zell am See      13

 

5     Tamsweg           Politischer Bezirk Tamsweg          10

In Kraft seit 01.11.1978 bis 31.12.9999
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