§ 8 LF-ESV Prüfungen vor Inbetriebnahme

LF-ESV - Land- und forstwirtschaftliche Elektroschutzverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Eine Prüfung vor Inbetriebnahme ist erforderlich für

  1. 1.Ziffer einselektrische Anlagen nach ihrer Errichtung oder Wiedererrichtung,
  2. 2.Ziffer 2elektrische Anlagen oder Anlagenteile nach wesentlichen Änderungen, wesentlichen Erweiterungen oder nach Instandsetzung,
  3. 3.Ziffer 3ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nach Änderungen oder nach Instandsetzung.
In Kraft seit 01.06.2024 bis 31.12.9999
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