Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben dafür zu sorgen, dass
Die Lage der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung ist den Betriebsangehörigen bekanntzugeben. Der Zugang dazu ist frei zu halten und die Fehlerstrom-Schutzeinrichtung ist von brennbaren Stoffen, wie Heu, Stroh, Verpackungsmaterial, Dünger- und Pflanzenbehandlungsmittel ständig frei zu halten.
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