§ 8 LF-BRGO Geschäftsordnung der Betriebs(Gruppen-, Betriebshaupt)versammlung

LF-BRGO - Land- und forstwirtschaftliche Betriebsrats-Geschäftsordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Die Betriebs(Gruppen-, Betriebshaupt)versammlung kann mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen eine Geschäftsordnung beschließen. In diese Geschäftsordnung können alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Betriebes (Arbeitnehmergruppe) jederzeit Einsicht nehmen.

In Kraft seit 01.06.2023 bis 31.12.9999
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