Bei der Benutzung von Verbrennungskraftmaschinen ist für einen sicheren Betrieb zu sorgen, insbesondere ist eine Gefährdung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Rückschlag und Explosionsgefahren zu vermeiden. Soweit sich aus der Bedienungsanleitung nicht etwas anderes ergibt, gilt bei der Verwendung von Verbrennungskraftmaschinen Folgendes:
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