Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Eingaben betreffend Beschwerdefälle sowie betreffend Anpassungen oder Ergänzungen von Daten sind bei sonstigem Verfall binnen 3 Jahren nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres, für das der Klimabonus ausbezahlt wurde, von den anspruchsberechtigten Personen einzubringen.
In Kraft seit 19.03.2026 bis 31.12.9999
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