Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Die Abwicklung der Auszahlung des Klimabonus erfolgt durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (im Folgenden: „BMK“), die sich dabei privater Dienstleister bedienen kann.
In Kraft seit 19.03.2026 bis 31.12.9999
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