Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
(1)Absatz eins,Die Verordnung BGBl. Nr. 559/1992 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2000 außer Kraft.Die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 559 aus 1992, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2000 außer Kraft.
(2)Absatz 2,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2001 in Kraft.
In Kraft seit 01.01.2001 bis 31.12.9999
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