§ 4 KGRG Unrechtmäßige Einfuhr

KGRG - Kulturgüterrückgabegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Die Einfuhr eines Kulturgutes nach Österreich ist unrechtmäßig und verboten, wenn das Kulturgut aus einem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat unrechtmäßig verbracht wurde und diese Verbringung auch im Zeitpunkt der Einfuhr nach Österreich unrechtmäßig wäre.

In Kraft seit 14.04.2016 bis 31.12.9999
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