26,00 Euro, sofern die Gefangenschaft im Sinne des § 1 mindestens zwei Jahre andauerte,26,00 Euro, sofern die Gefangenschaft im Sinne des Paragraph eins, mindestens zwei Jahre andauerte,
34,00 Euro, sofern die Gefangenschaft im Sinne des § 1 mindestens vier Jahre andauerte und34,00 Euro, sofern die Gefangenschaft im Sinne des Paragraph eins, mindestens vier Jahre andauerte und
43,00 Euro, sofern die Gefangenschaft im Sinne des § 1 mindestens sechs Jahre andauerte.43,00 Euro, sofern die Gefangenschaft im Sinne des Paragraph eins, mindestens sechs Jahre andauerte.
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