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§ 3 KGEG (Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
§ 3 KGEG (weggefallen)
KGEG - Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz
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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 12.09.2026
§ 3 KGEG
seit 31.12.2001 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis KGEG
Gesamte Rechtsvorschrift
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Paragrafennavigation
§ 1 KGEG Personenkreis
§ 2 KGEG Ausschlussbestimmung
§ 3 KGEG (weggefallen)
§ 4 KGEG Leistung
§ 5 KGEG Beginn und Ende der Leistung
§ 6 KGEG Anzeigepflicht
§ 7 KGEG Ersatz zu Unrecht empfangener Leistungen
§ 8 KGEG Auszahlung
§ 9 KGEG
§ 10 KGEG Einkommensteuer- und Gebührenfreiheit
§ 11 KGEG Entscheidungsträger
§ 12 KGEG Zusammentreffen gleichartiger Ansprüche
§ 13 KGEG Kostenersatz
Haftungsausschluss
Vernetzungsmöglichkeiten
§ 2 KGEG
§ 4 KGEG
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