Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Eine öffentliche Kurzrufnummer für harmonisierte Dienste von sozialem Wert besteht aus der dreistelligen Zugangskennzahl 116 und einer dreistelligen Betreiberkennzahl. Folgeziffern hinter der Betreiberkennzahl sind nicht zulässig.
In Kraft seit 07.07.2009 bis 31.12.9999
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