§ 24 KEM-V 2009 Festlegung öffentlicher Kurzrufnummern für besondere Dienste

KEM-V 2009 - Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.08.2026

Öffentliche Kurzrufnummern für besondere Dienste sind:

  1. 1.Ziffer eins130 Landeswarnzentralen,
  2. 2.Ziffer 2120 und 123 Pannendienste und
  3. 3.Ziffer 3148 4 Krankentransporte;
  4. 4.Ziffer 4145 5 Apothekendienste;
  5. 5.Ziffer 5145 0 Gesundheits-Erstkontakt.
In Kraft seit 19.10.2016 bis 31.12.9999
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