Kärntner Verwaltungsakademiegesetz - K-VwAG (K-VwAG) Fundstelle

K-VwAG - Kärntner Verwaltungsakademiegesetz - K-VwAG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.10.1998 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 51/2024

1. Abschnitt - Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Einrichtung der Anstalt

§ 2

Aufgaben der Anstalt

§ 3

Zuständigkeitsabgrenzung

§ 4

Anhörungsrechte

2. Abschnitt - Berufsbegleitende Aus- und Fortbildung

§ 5

Ziele und Grundsätze der berufsbegleitenden Aus- und Fortbildung

§ 6

Organisation und Durchführung von Ausbildungsveranstaltungen im Rahmen der berufsbegleitenden Aus- und Fortbildung

§ 7

Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen im Rahmen der berufsbegleitenden Aus- und Fortbildung

§ 8

Ausbildungslehrgänge

§ 9

Teilnahme an Ausbildungslehrgängen

§ 10

Berufsbegleitendes Aus- und Fortbildungsprogramm und Aus- und Fortbildungsbeauftragte

3. Abschnitt - Führungskräfteschulung

§ 11

Ziel der Führungskräfteschulung

§ 12

Organisation und Durchführung der Führungskräfteschulung

§ 13

Führungskräftelehrgänge

§ 14

Teilnahme an Führungskräftelehrgängen

4. Abschnitt - Besorgung von Ausbildungsaufgaben im Auftrag Dritter

§ 15

Rechtsgeschäftliche Vereinbarungen

§ 16

Arten der Besorgung von Ausbildungaufgaben

§ 17

Kostenersatz

5. Abschnitt - Grundausbildungslehrgänge

§ 18

Ziel der Grundausbildungslehrgänge

§ 19

Organisation und Durchführung von Grundausbildungslehrgängen

§ 20

Teilnahme an Grundausbildungslehrgängen

6. Abschnitt - Gemeinsame Bestimmungen

§ 21

Bildungsbeirat

§ 22

Evaluierung der Besorgung von Ausbildungsaufgaben

§ 23

Bildungsbericht

§ 24

Kooperation und Koordination mit anderen Bildungseinrichtungen

6a. Abschnitt - Automationsunterstützte Bildungsdokumentation

§ 24a

Elektronischer Bildungspass für Landesbedienstete

§ 24b

Informationsrechte des Bediensteten

§ 24c

Informationsrechte des Dienstgebers

§ 24d

Verordnungsermächtigung

§ 24e

Elektronischer Bildungspass für Gemeindebedienstete und Dritte

§ 24f

Bericht zum lebensbegleitenden Lernen

7. Abschnitt - Landesrechtsdokumentation und elektronische Kundmachung

§ 25

Automationsunterstützte Landesrechtsdokumentation

§ 26

Elektronische Kundmachung

8. Abschnitt - Organisation der Anstalt

§ 27

Direktor

§ 28

Bestellung des Direktors und Beendigung seiner Funktion

§ 29

Vertretung des Direktors

§ 30

Leitungsbefugnisse gegenüber den Bediensteten der Anstalt

§ 31

Stellenplan

§ 32

Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis

§ 33

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

9. Abschnitt - Gebarung und Mittelaufbringung

§ 34

Voranschlag und Gebarung

§ 35

Jahresabschluß

§ 36

Personalaufwand der Anstalt

§ 37

Räumliche und sachliche Ausstattung der Anstalt

§ 38

Aufbringung der sonstigen finanziellen Mitteln der Anstalt

§ 39

Geschäftsjahr

10. Abschnitt - Mitwirkungs- und Aufsichtsrechte

§ 40

Mitwirkung der Landesregierung bei der Besorgung der Aufgaben der Anstalt

§ 41

Mitwirkung des Amtes der Landesregierung bei der Besorgung der Aufgaben der Anstalt

§ 42

Landesaufsicht

11. Abschnitt - Abgabenbefreiung

§ 43

Befreiung von der Entrichtung landesgesetzlich geregelter Abgaben

12. Abschnitt - Schlußbestimmungen

§ 44

Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

§ 44a

Verweise

§ 44b

Umsetzung von Unionsrecht

Artikel II (LGBl Nr 17/2007)Artikel römisch II Landesgesetzblatt Nr 17 aus 2007,)

Artikel II (LGBl Nr 62/2008)Artikel römisch II Landesgesetzblatt Nr 62 aus 2008,)

Artikel XXXIII (LGBl Nr 65/2012)Artikel römisch 33 Landesgesetzblatt Nr 65 aus 2012,)

Artikel IV (LGBl Nr 39/2013)Artikel römisch IV Landesgesetzblatt Nr 39 aus 2013,)

In Kraft seit 01.10.1998 bis 31.12.9999
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