§ 12 K-GV

K-GV - Kärntner Gemeindestruktur-Verbesserungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.05.2024

§ 12

Moosburg

 

(1) Die Gemeinde Moosburg in Kärnten und die Gemeinde Tigring werden zur Gemeinde Moosburg vereinigt.

 

(2) Die Gemeinde Moosburg ist Rechtsnachfolgerin der bisherigen Gemeinde Moosburg in Kärnten und der Gemeinde Tigring.

 

(3) Von der Gemeinde Wölfnitz werden der Gemeinde Moosburg angeschlossen:

 

a)

jener Teil, der nordwestlich der nachstehend beschriebenen Grenzlinie gelegen ist:

 

die Grenzlinie verläuft, ausgehend vom Schnittpunkt der gemeinsamen Grenze zwischen den Grundstücken 1027/1 (LdStr.) und 681/1, KG Großbuch, mit der Katastralgemeindegrenze zwischen den Katastralgemeinden Großbuch und Tigring, entlang der Außengrenzen der Grundstücke 681/1, 1028 (P.W.), 682, 1062 (Weg), 678/3, 680, 665, 661, 1061/1 (LdStr.), 444, 443/2, 441, 440, 461, 464, 465, 1048/2 (Weg), 527, 528, 529, 533/1, 546, 542, 544/1 und 543, alle KG Großbuch, bis zum gemeinsamen Schnittpunkt der Katastralgemeindegrenzen der Katastralgemeinden Großbuch, Seigbichl und St. Peter bei Moosburg;

 

b)

jener Teil, der südlich und westlich der nachstehend beschriebenen Grenzlinie gelegen ist:

 

die Grenzlinie verläuft, ausgehend vom Schnittpunkt der gemeinsamen Grenze zwischen den Grundstücken 67/2 und Bfl. 124, KG Großponfeld, mit der Katastralgemeindegrenze zwischen den Katastralgemeinden Seigbichl und Großponfeld, entlang der Außengrenzen der Grundstücke Bfl. 124, 67/1, 81, 80/2, 83, 986, 106/3, 106/1, 99/2, 136, 137, 139, 140, 132, 127/1, 130, 127/1, 125/2 und 125/1, alle KG Großponfeld, bis zum Schnittpunkt der gemeinsamen Grenze zwischen den Grundstücken 125/1 und 168, KG Großponfeld, mit der Katastralgemeindegrenze zwischen den Katastralgemeinden Großponfeld und Lendorf; sodann entlang der Außengrenzen der Grundstücke 528/2, 526, 521/2, 520, 484/13, 484/14, 484/7, 484/6, 487/2 und 484/5, alle KG Lendorf, bis zum Schnittpunkt der gemeinsamen Grenze zwischen den Grundstücken 568 (Weg) und 484/5, KG Lendorf, mit der Katastralgemeindegrenze zwischen den Katastralgemeinden Lendorf und Tuderschitz.

In Kraft seit 01.01.1973 bis 31.12.9999
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