§ 21 K-GV

K-GV - Kärntner Gemeindestruktur-Verbesserungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

§ 21

Poggersdorf

 

Der Gemeinde Poggersdorf wird jener Teil der Gemeinde Hörtendorf angeschlossen, der östlich der nachstehend beschriebenen Grenzlinie gelegen ist:

 

die Grenzlinie verläuft, ausgehend vom gemeinsamen Schnittpunkt der Katastralgemeindegrenzen der Katastralgemeinden Zell bei Ebenthal, Hörtendorf und Truttendorf entlang der Außengrenzen des Grundstückes 1167/1, KG Hörtendorf, bis zum Schnittpunkt der Katastralgemeindegrenze zwischen den Katastralgemeinden Hörtendorf und Pubersdorf.

In Kraft seit 01.01.1973 bis 31.12.9999
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