Geschäftsordnung der Kärntner Landesregierung - K-GOL (K-GOL) Fundstelle

K-GOL - Geschäftsordnung der Kärntner Landesregierung - K-GOL

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.03.1999 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 25/2024

1. Abschnitt - Landesverwaltung

§ 1

Landesregierung

§ 2

Landeshauptmann

§ 3

Kollegiale Beratung und Beschlußfassung

§ 4

Referate

§ 5

Vertretung in Angelegenheiten der Landesverwaltung

2. Abschnitt - Bundesverwaltung

§ 6

Landeshauptmann

§ 7

Mitglieder der Landesregierung

§ 8

Vertretung in Angelegenheiten der Bundesverwaltung

3. Abschnitt - Allgemeine Pflichten der Mitglieder der Landesregierung

§ 9

Amtsverschwiegenheit

§ 10

Befangenheit

§ 11

Verhinderung

4. Abschnitt - Sitzungen der Landesregierung

§ 12

Einberufung

§ 13

Vorsitz

§ 14

Beschlußerfordernisse

§ 15

Verlauf

§ 16

Sitzungsvorträge

§ 17

Teilnahme

§ 18

Niederschrift

§ 19

Akteneinsicht

§ 20

Beschlußfassung im Umlaufwege

§ 21

Beschlußfassung der Landesregierung, wenn Angelegenheiten nicht auf die Mitglieder der Landesregierung aufgeteilt sind

§ 21a

Elektronische Abwicklung von Sitzungsangelegenheiten

5. Abschnitt - Schlußbestimmungen

§ 22

Fertigung von Verordnungen

§ 23

Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

Artikel II (LGBl Nr 34/2013)Artikel römisch II Landesgesetzblatt Nr 34 aus 2013,)

Artikel II und III (LGBl Nr 89/2013)Artikel römisch II und römisch III Landesgesetzblatt Nr 89 aus 2013,)

In Kraft seit 01.03.1999 bis 31.12.9999
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