Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.09.2026
Inkrafttreten der Stammfassung, Verweise
(1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Oktober 2002 in Kraft.
(2)Absatz 2,In diesem Bundesgesetz enthaltene Verweisungen auf andere Rechtsvorschriften des Bundes sind als Verweisung auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.
In Kraft seit 22.03.2020 bis 31.12.9999
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