§ 45 IStGH-ZG Schlussbestimmungen

Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.03.2020 bis 31.12.9999
Inkrafttreten der Stammfassung, Verweise
  1. (1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Oktober 2002 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,In diesem Bundesgesetz enthaltene Verweisungen auf andere Rechtsvorschriften des Bundes sind als Verweisung auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.

Stand vor dem 21.03.2020

In Kraft vom 01.10.2002 bis 21.03.2020
Inkrafttreten der Stammfassung, Verweise
  1. (1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Oktober 2002 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,In diesem Bundesgesetz enthaltene Verweisungen auf andere Rechtsvorschriften des Bundes sind als Verweisung auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.

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